Krankmeldung
Vorgehen bei Krankmeldungen
Bitte melden Sie Ihr Kind morgens bis 7:30h über die Abmeldefunktion in der Sdui-App krank.
Bitte reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung nach, wenn Ihr Kind mehr als 3 Tage fehlt.
Fehlen direkt vor oder nach den Ferien:
Wird das Fehlen eines Kindes direkt vor oder nach den Ferien nicht durch ein gültiges ärztliches Attest bestätigt, kann laut Schulgesetz ein Bußgeld von bis zu 1000€ erhoben werden (Ferienverletzer). Eine Befreiuung vom Unterricht direkt vor oder im Anschluss an die Ferien ist nicht möglich!
Beurlaubung vom Unterricht
Sie möchten Ihr Kind vom Unterricht beurlauben lassen? Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Dazu nutzen Sie bitte das folgende Formular [113 KB] .